EuroTransConnect

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

EuroTransConnect – Inhaber Mazlum Nazik, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main (nachfolgend „Vermittler“)

und seinen ausschließlich gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.

2. Vertragsgegenstand

1. Der Vermittler erbringt ausschließlich Leistungen der Transportvermittlung im Straßengüterverkehr.

2. Der Vermittler wird nicht selbst Frachtführer oder Spediteur und führt keine Transporte im eigenen Namen durch.

3. Der Transportvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Frachtführer/Transportunternehmen zustande.

3. Rolle des Vermittlers

1. Der Vermittler handelt ausschließlich als neutraler Vermittler zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen.

2. Der Vermittler übernimmt keine Obhut, Haftung oder Verantwortung für Transportdurchführung, Ladegut, Termine oder Schäden.

3. Weisungen zur Durchführung des Transports sind ausschließlich an den Frachtführer zu richten.

4. Vermittlungsvergütung

1. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Transportauftrags erhält der Vermittler eine prozentuale Vermittlungsprovision.

2. Die Höhe der Provision wird individuell vereinbart oder ergibt sich aus dem Angebot.

3. Die Provision wird nach Durchführung des Transports fällig.

4. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von späteren Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Frachtführer.

5. Rechnungsstellung

1. Die Vermittlungsleistung wird separat vom Vermittler in Rechnung gestellt.

2. Der Frachtführer rechnet seine Transportleistung direkt mit dem Auftraggeber ab.

3. Der Vermittler ist berechtigt, die Rechnungen des Frachtführers organisatorisch an den Auftraggeber weiterzuleiten, ohne selbst Vertragspartner der Transportleistung zu werden.

6. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Angaben vollständig, korrekt und verbindlich sind.

2. Änderungen sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Beladung und Deklaration der Ware verantwortlich.

6a. Umgehungsverbot / Abwerbeverbot

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem letzten durch den Vermittler vermittelten Transportauftrag keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit dem durch den Vermittler vermittelten Frachtführer oder Transportunternehmen einzugehen, ohne den Vermittler einzubeziehen.

2. Das Umgehungsverbot gilt auch für wirtschaftlich oder personell verbundene Unternehmen sowie für Folgeaufträge, die in sachlichem Zusammenhang mit der ursprünglichen Vermittlung stehen.

3. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, ist der Vermittler berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Diese beträgt mindestens die vereinbarte Vermittlungsvergütung, die bei ordnungsgemäßer Abwicklung angefallen wäre.

4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7. Haftung

1. Der Vermittler haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der Vermittlung.

2. Eine Haftung für Transport-, Lade-, Liefer- oder Güterschäden ist ausgeschlossen.

3. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website.

9. Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermittlers.

3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.